ebay online handel
Gefragt am 29.10.200911:04 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4017
ich verkaufe auf ebay alte gebrauchte computer und gebrauchte videospiele (nintendo playstation)
und die ware bekomme ich vom flohmarkt oder zeitungsanzeigen aber alles ohne rechnung.
mein umsatz ist 20000 euro im jahr gewinn ca 9000 euro.
jetzt will das finazamt ab 2004 umsatzsteuer für jedes jahr.
ich kann keine vorsteuer machen weil auf flohmarkte gibt es keine rechnungen.
was kann ich tun??
11:04 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Steuerrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
da Sie die Verkäufe gewerblich durchführen, unterfallen sie der Steuerpflicht. Eine Vorsteuer werden Sie nur dann verrechnen können, wenn Sie diese auch tatsächlich entrichtet haben. Dies wäre durch eine Rechnung zu belegen, die seitens der Verkäufers (wo Sie die Ware kaufen) einen Steueranteil ausweist. Wenn die Verkäufer, wo Sie erwerben, aber nicht gewerblich tätig sind, werden Sie eine solche Rechnung nicht bekommen ...
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