Vermögensanrechnung bei Erhalt von Grundsicherung
Gefragt am 25.10.201020:37 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4700 | Bewertung 4.3/5
Ich bin vom Amtsgericht zum Betreuer einer behinderten 22jährigen Frau für alle Angelegenheiten bestellt. Die betreute junge Frau hat einen Schwerbehindertenausweis (100%), arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen und wohnt auch dort in einem Wohnheim.Sie bezieht Grundsicherung und erhält einen monatlichen Werkstattlohn von ca. 125,- €.
Im Jahr 1999 habe ich Geld der Betreuten aus dem Hausverkauf der tötlich verunfallten Eltern mündelsicher in einem Versicherungsdepot angelegt. Im Dezember 2011 kommt es zur Auszahlung von einmalig 18.359,00 € oder zur Zahlung einer lebenslangen Rente von monatlich 75,70 €.
Worauf muß ich achten, damit meiner Betreuten möglichst viel vom geerbten Geld erhalten bleibt?
20:37 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sozialversicherungsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Zunächst muss entschieden werden, ob man eine Einmalzahlung nimmt oder die monatliche Zahlung.
Soweit möglich sollte ärztlicherseits die Lebenserwartung der Betreuten bestimmt werden. So makaber es klingt, aber dann kann man in etwa errechnen, ob sich die monatlich Zahlung lohnt oder die Einmalzahlung.
Wenn die Frau noch mindestens 20 Jahre lebt, lohnt sich schon die monatliche Zahlung.
Weiterhin wäre zu fragen, ob Ihre Betreute vielleicht einen großen Wunsch hat, den man ihr mit der Einmalzahlung erfüllen kann ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 5 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Sozialversicherungsrecht" Jetzt eigene Frage stellen!