Unterhaltszahlung an die Eltern
Gefragt am 02.09.200919:44 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4028
Mein Vater ist im Pflegeheim.Ich wurde jetzt vom Sozialamt
angeschrieben wegen Offelegung meiner Finanzen. Ich lese im
Internet immer über den Selbstbehalt. Bedeutet das, das ist der Betrag der nach Abzug all meiner Ausgaben übrig bleiben darf für mich, bzw. mich und meinen Mann? Ist es richtig, dass dieser Betrag bei Verheirateten bei 2.400 liegt? Wir haben kein Eigentum, leben in Miete.Sind beide berufstätig. Ich verdiene 1.400,- Euro netto, Mein Mann ca 1.800 Für eine Info möchte ich mich bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
19:44 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sozialversicherungsrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:
Der sog. Elternunterhalt wird in der von Ihnen geschilderten Konstellation oft vom Sozialamt geltend gemacht. Das Sozialamt leitet kraft Gesetzes den Unterhaltsanspruch Ihrer Mutter gem. § 1601 ff BGB gegen ihr Kind (also Sie) auf sich über und macht diesen Anspruch geltend.
Dies ist wie gesagt nicht ungewöhnlich und der Regelfall.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltsverpflichteten netto um gewisse Abzugsposten bereinigt verbleiben muss, der also unantastbar ist ...
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