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Pflegeversicherung

Gefragt am 20.11.2010
13:30 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4722 | Bewertung 4.3/5

 

ich bin deutscher 65, pensioniert,lebe ausserhalb der eu, und bin beihilfeberechtigt nach bundesvorschriften. meine kinder haben im november 2010 in deutschland wohnsitz genommen, sind aber beide noch in der ausbildung (sohn 16, schüler, tochter 22 studiert).

1) muss für die kinder eine pflegeversicherung, pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden?
wenn ja, auf grund welcher vorschriften?

2) was ändert sich, wenn ich auch in deutschland wohnsitz
nehme? meine frau wird nach deutschland gehen, wir werden aber den gemeinsamen wohnsitz/aufenthalt ausserhalb der eu nicht aufgeben.

danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.11.2010
13:30 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 20.11.2010
14:11 Uhr

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Beantwortet am 20.11.2010 14:11 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4722 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Sozialversicherungsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

in der Pflegeversicherung sind nach § 1 SGB XI alle versichert, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Wer gegen Krankheit in einer privaten Krankenversicherung versichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen.
Die Tochter dürfte nach § 5 I Nr.9 SGB 5 als Studentin in der Krankenversicherung pflichtversichert sein. Somit müßte diese in der Pflegeversicherung sein.
Für minderjährige Schüler sieht das Gesetz in der Krankenversicherung keine Versicherungspflicht vor, weil diese nach § 10 II Nr ...



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