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Aufenthalt im Ausland

Gefragt am 09.02.2015
13:42 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2458

 

Mein Vater, geb. Januar 1937 in Griechenland, besitzt zwei Staatsbürgerschaften, die Griechische und die Deutsche. Er kam mit 21 Jahren nach Deutschland, hat dann durchgehend in Deutschland gearbeitet und ist seit über 15 Jahren in Rente. Er besitzt ein Haus im ländlichen Raum bei Stuttgart, hält sich aber seit ein paar Jahren überwiegend in Griechenland, in seinem Heimatdorf, auf. Nun will er sein Haus hier in Deutschland verkaufen, da er sich nicht mehr in der Lage sieht, sich ausreichend darum zu kümmern. Er will auch zukünftig den Großteil des Jahres in seinem Heimatdorf in Griechenland leben, und nur zu Besuch nach Deutschland kommen. Nun zu unserer Frage: Er möchte in Deutschland gemeldet bleiben, zwecks Krankenversicherung und Rentenzahlungen. Er hat nachgefragt, ob er sich bei uns anmelden dürfte. Ich (Tochter) und mein Mann besitzen eine Doppelhaushälfte, ebenfalls im ländlichen Raum von Stuttgart. Birgt dies irgendwelche Risiken für uns, wenn er nur für ein paar Wochen im Jahr zu Besuch kommt, aber permanent in unserem Haushalt gemeldet ist? Machen wir uns damit strafbar?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.02.2015
13:42 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 09.02.2015
14:35 Uhr

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Beantwortet am 09.02.2015 14:35 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2458

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sozialversicherungsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Das Meldegesetz Baden-Württemberg bestimmt in § 15 Absatz 2: Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abzumelden.
Ein Verstoß gegen diese Abmeldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 36 Absatz 1 Nr ...



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