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Anerkennung auf Rente durch die BG- Wuppertal

Gefragt am 13.09.2013
11:34 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3161

 

Seit 2005 bin ich von der LVA als berufsunfähig anerkannt und kämpfe seit dem mit der Bau - BG Wuppertal um eine Rente. Ich habe mehrere Bandscheibenvorfälle, die berufsbedingt hervorgerufen entstanden sind, kaputte Schulter und kaputte Kniee, schwere Hautschäden und schwere Allergien der Luftwege, mit dadurch entstandener Klaustrophobie. Die BBG hat alle Berichte und Bilder und die Freigabe für die ärtzliche Auskunft einzuholen, aber leider verschleppt sie Meine Angelegenheit seit Jahren. Meine Hautschäden sind von der BBG als berufsbedingt anerkannt. Ich kann in meinem Beruf als Sanitär und Heizungsmeister nur noch sporadich arbeiten, was zusätzlich zu Depressionen führt. Sehen Sie für mich eine Chance mit anwaltlicher Hilfe meine Ansprüche auf eine Rente von der BBG durchzusetzen. Die BBG verlangt von mir die schädigenden Tätigkeiten aufzugeben, was bedeutet, ich stände ohne Einkommen dar, ohne jegliche Zusage auf eine angemessene Rente. Ich hoffe Sie können mir in dieser Angelegenheit weiter hefen.
ps: Ich habe im übrigen einen sSchwerbehindertengrad von 40%
Mit freundlichem Gruß

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.09.2013
11:34 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 13.09.2013
13:27 Uhr

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Beantwortet am 13.09.2013 13:27 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3161

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sozialversicherungsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

In der Tat empfiehlt sich nach Ihrer Schilderung die Beauftragung eines auf Sozialrecht spezialisierten Anwalts vor Ort, zumal die BGG die Erkrankungen teilweise schon als berufsbedingt anerkannt hat. Der Kollege kann dann insbesondere prüfen, inwieweit eine Untätigkeitsklage gemäß § 88 SGG bereits erfolgversprechend eingelegt werden kann. Zudem kann der Kollege überprüfen, inwieweit die Forderung der BGG, Ihren Beruf komplett aufzugeben, gerechtfertigt ist und ggf ...



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