Wohngeld
Gefragt am 24.02.201117:36 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4437
Ein herzliches "Hallo"
Meine Nachbarin hat folgendes Problem: Sie ist Rentnerin und bezieht seit sechs Jahre regelmäßig Wohngeld. Durch einen anonymen Hinweis ist das Wohnungsamt nun darüber informiert worden, dass sie seit nunmehr sechs Jahren mit ihrem Freund zusammenlebt. Dieser ist allerdings seit vier Jahren erwerbsunfähig und bezieht nur eine minimale Rente von 350 Euro. Das Wohnungsamt hat jetzt die Bewilligung für das Wohngeld für die vergangenen sechs Jahre widerrufen und verlangt das für diesen Zeitraum gewährte Wohngeld zurück.
Unsere Frage ist nun: Ist das Vorgehen des Wohnungsamt rechtens und hätte ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg? Oder verhält es sich tatsächlich so, wie es das Wohnungsamt angibt?
Besten Dank im Voraus!
17:36 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
I.
Grundsätzlich bemisst sich die Höhe des Wohngeldes nach der Anzahl der Mitglieder, die in dem betreffenden Haushalt leben, und deren Gesamteinkommen. Neben dem Antragsteller selbst zählen zu den bei der Wohngeldberechnung maßgeblichen Haushaltsmitgliedern auch Personen, die mit dem Antragsteller in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben ...
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