Wann tritt die Bedürftigkeit ein
Gefragt am 28.11.201521:07 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2586
Bedeutet die Einweisung in ein Pflegeheim (ca. 8 Jahre nach der Schenkung) gleichzeitig auch "Eintritt der Bedürftigkeit"? Es geht um die 10Jahresfrist bei einer Schenkung. Sozialhilfe müsste erst nach Ablauf von 10 Jahren und 2 Monaten nach der Schenkung beantragt werden, wegen Eigenleistung bis da hin.
P.S. Bundesland NRW
21:07 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sozialrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Für den Eintritt der Bedürftigkeit beim Schenker innerhalb der Zehn-Jahres-Frist des § 529 Abs ...
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