Umzug beim Bezug von Hartz 4
Gefragt am 03.08.200917:02 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4775
Kann ich als Hartz 4 Empfänger in ein anderes Bundesland ziehen? Ich möchte von NRW nach Niedersachsen umziehen und mir dort Arbeit suchen. Meine derzeitige Wohnung ist zum Monatsende gekündigt.
MfG
17:02 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sozialrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Sofern Sie im ALG II-Bezug stehen , umziehen möchten un die Umzugskosten erstattet verlangen, ist die Kostenerstattung grundsätzlich nur dann möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen. Zu den wichtigen Gründen laut SGB II gehören:
- Schimmelbefall in der Wohnung
- gesundheitliche Einschränkungen
- Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt
Der Leistungsträger braucht immer einen Nachweis über das Vorliegen dieser Gründe ...
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