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Rückforderung Schenkung von Geld für Haus

Gefragt am 13.04.2011
21:43 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5077

 

Meine Eltern planen, uns beim Kauf eines Einfamilienhauses zu unterstützen (50 000-100 000 Euro).
Was ist nun, wenn sie innerhalb der Frist von 10 Jahren pflegebedürftig werden und ihre weiteren finanziellen Mittel aufgebraucht sind?

Kann diese Schenkung dann vom Sozialamt zurückgefordert werden? (Dann müssten wir unser Haus wieder verkaufen...)

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.04.2011
21:43 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 13.04.2011
22:57 Uhr

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Beantwortet am 13.04.2011 22:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5077

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sozialrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Gemäß § 528 BGB können Schenkungen bei Verarmung des Schenkers zurückgefordert werden. Dieser Anspruch geht bei Bedürftigkeit auf den Träger der Sozialleistung über, der dann - auch gegen den Willen des Schenkers - die Schenkung zurück fordern kann. Die Herausgabe können Sie abwenden, wenn Sie selbst für den Unterhalt aufkommen.

Der Rückgabeanspruch ist zudem gem ...



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