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Rente mit 60

Gefragt am 28.09.2011
16:38 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4211

 

Ich, männlich, bin am 24.11.1951 geboren und habe zum 31.12.2003 einen Auflösungsvertrag mit meinem damaligen Arbeitgeber geschlossen. Laut Rentenberatung muß ich für die letzten 10 Jahre 8 Pflichtbeitragsjahre nachweisen können. Trifft dies so zu? Welche Voraussetzungen muß ich noch erfüllen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.09.2011
16:38 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 29.09.2011
08:54 Uhr

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Beantwortet am 29.09.2011 08:54 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4211

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sozialrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Die gesetzliche Grundlage zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit findet sich im § 237 Sozialgesetzbuch VI. Einen Anspruch auf eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit hat, wer

• vor dem 01.01.1952 geboren ist,

• das 60. Lebensjahr vollendet hat,

• die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt hat

• entweder

a) zum Rentenbeginn arbeitslos ist und nach Vollendung des Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos war

oder

b) die Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeitarbeit für mindestens 24 Kalendermonate vermindert hat,

• in den letzten 10 Jahren für mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat

• und nur noch Einkünfte innerhalb der gesetzlichen Hinzuverdienstmöglichkeiten erzielt ...



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