Rente mit 60
Gefragt am 28.09.201116:38 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4211
Ich, männlich, bin am 24.11.1951 geboren und habe zum 31.12.2003 einen Auflösungsvertrag mit meinem damaligen Arbeitgeber geschlossen. Laut Rentenberatung muß ich für die letzten 10 Jahre 8 Pflichtbeitragsjahre nachweisen können. Trifft dies so zu? Welche Voraussetzungen muß ich noch erfüllen?
16:38 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sozialrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Die gesetzliche Grundlage zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit findet sich im § 237 Sozialgesetzbuch VI. Einen Anspruch auf eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit hat, wer
• vor dem 01.01.1952 geboren ist,
• das 60. Lebensjahr vollendet hat,
• die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt hat
• entweder
a) zum Rentenbeginn arbeitslos ist und nach Vollendung des Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos war
oder
b) die Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeitarbeit für mindestens 24 Kalendermonate vermindert hat,
• in den letzten 10 Jahren für mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat
• und nur noch Einkünfte innerhalb der gesetzlichen Hinzuverdienstmöglichkeiten erzielt ...
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