Rente Berufsgenossenschaft
Gefragt am 09.11.201119:53 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4242
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Meine Freundin ist seit einem Jahr Witwe und bezieht seit kurzem eine Rente von der Berufsgenossenschaft aufgrund der Todesursache ihres verstorbenen Ehemannes.Ich selbst bin berufstätig und verfüge so über mein eigenes Einkommen. Besteht die Gefahr das meiner Freundin die Rente von der BG wieder entzogen wird wenn wir zusammenziehen? Wenn wir heiraten würden ist die Sachlage klar. In dem Fall stellt die BG die Rentenzahlungen ein. Aber was passiert wenn wir zusammenziehen? Wenn wir nicht unmittelbar zusammenziehen können, welche Alternativen hätten wir?
Mit freundlichen Grüßen
19:53 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sozialrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Nein, die Rente wird nicht angerechnet.
Die Rente steht allein Ihrer Freundin zu und wird nicht angerechnet.
Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es wird ausschließlich das Ziel verfolgt, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten ...
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