Problemklärung Arbeitsamt/ Mietzuschuß während der Ausbildung
Gefragt am 06.09.200915:03 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4551
Hallo,
ich bin 24 Jahre alt und habe ein Problem mit dem Arbeitsamt/Agentur für Arbeit...
Es geht darum das ich Ende Juni meine Ausbildung abgeschlossen habe und mich davor aber schon vorsichtshalber mal Arbeitssuchen gemeldet habe. Bei der Antragsstellung habe ich dann zufällig Erfahren, dass mir währen der Ausbildungszeit eigentlich ein zuschuß zur Miete zustand und die Sachbearbeiterin die den Antrag angenommen hatte, hatte sich halt gewundert das ich diesen zuvor nicht in Anspruch genommen habe. Vor allem weil ich Bafög bezogen habe und einen Studentenkredit aufnehmen musste um meine Ausbildung und alles drum und dran finanzieren zu können.
Vor meiner Ausbildung war ich aber auch schon mal kurzfristig Arbeitsuchend gemeldet, und habe zum Ausbildungsbeginn auch nachgefragt wie das mit einem Zuschuss aussieht und habe da erfahren das mir nichts zusteht.
Kann ich denn jetzt rückwirkend verlangen das ich das Geld nachbezahlt bekomme, vor allem weil ich ja auch mehrfach nachgefragt habe und mir nicht das richtige erzählt wurden ist.
Meine jetzige Sachbearbeiterin versucht mich da auch abzuwimmeln, ist nicht besonders nett und verweigert mir einen Termin. Unterlagen die ich abgebe, zuschicke kommen angeblich nicht an und das obwohl ich eine eingangsbestätigung habe. Hätte eigentlich am liebsten einen Termin mit dem Vorgesetzten von Ihr. Kann ich dieses Verlangen? Wenn ja dann wie? Stelle Ihnen auch noch mal ein paar Briefe rein damit Sie sich ein besseres Bild von der Situation machen können.
Kann mir jemand Helfen ein Schreiben zu formulieren so das es alles beinhaltet und das ich dann auch wenigstens wenn auch ohne Erfolg eine Antwort bekomme die Fachlich beantwortet ist.
Mit freundlichen Grüßen.
Patryk Kruk
15:03 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sozialrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank nochmals für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:
In Ihrem Fall wird es schwierig werden Leistungen nachzufordern. Das hängt damit zusammen, dass Leistungen im Bereich des ALG I und II grundsätzlich nur ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt werden können und eine rückwirkende Zahlung ohne Antrag somit ausscheidet.
Eine andere Beurteilung könnte sich zwar durch das Verhalten der Arbeitsagentur/der Sachbearbeiterin ergeben, jedoch besteht hier ein Beweisproblem ...
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