Pfändung der Witwenrente
Gefragt am 26.02.201012:13 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7271
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
ab April will mir meine Rentenversicherung ca. 50 % = 200 €
meiner Witwenrente im Auftrage der Berufsgenossenschaft pfänden.Angeblich sind die Forderungen aus dem Jahr 1993/94.
Bedingt durch das damalige Konkursverfahren durch einen Konkusverwalter besitze ich auch darüber über keinerlei Unterlagen.
Ich erhalte neben Witwenrente 400 € nur noch
ca. 380 € private BU-Rente
Die Rentenanstalt legt die Regelsätze von ca.350 + 230 € Miete zugrunde. Danach kürzt man die Rente um ca.200 €
Mein Einspruch wurde ignoriert.
Auch die Mehrausgaben durch meine chronische Krankheit wurden nicht berücktsichtigt und werde dadurch wohl weiteren gesundheitlichen Schaden nehmen.
Was kann/muss ich tun um das abzuwenden ?
Habe ich überhaupt eine Chance ?
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich schon jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Siegbert Schltheiß
12:13 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sozialrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Ansprüche auf laufende Geldleistungen, wie es (Witwen-)Renten sind gem. § 54 Abs. 4 SGB I genau wie Arbeitseinkommen grundsätzlich pfändbar. Allerdings gelten auch hier die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO .
Demnach kann eine Rente bis 930.- € gar nicht gepfändet und bei einer höheren Rente nur der diese 930 ...
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