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Pfändung der Witwenrente

Gefragt am 26.02.2010
12:13 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7057

 

Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

ab April will mir meine Rentenversicherung ca. 50 % = 200 €
meiner Witwenrente im Auftrage der Berufsgenossenschaft pfänden.Angeblich sind die Forderungen aus dem Jahr 1993/94.
Bedingt durch das damalige Konkursverfahren durch einen Konkusverwalter besitze ich auch darüber über keinerlei Unterlagen.
Ich erhalte neben Witwenrente 400 € nur noch
ca. 380 € private BU-Rente

Die Rentenanstalt legt die Regelsätze von ca.350 + 230 € Miete zugrunde. Danach kürzt man die Rente um ca.200 €
Mein Einspruch wurde ignoriert.
Auch die Mehrausgaben durch meine chronische Krankheit wurden nicht berücktsichtigt und werde dadurch wohl weiteren gesundheitlichen Schaden nehmen.

Was kann/muss ich tun um das abzuwenden ?
Habe ich überhaupt eine Chance ?

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich schon jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Siegbert Schltheiß

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.02.2010
12:13 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 26.02.2010
12:23 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 26.02.2010 12:23 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7057

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sozialrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Ansprüche auf laufende Geldleistungen, wie es (Witwen-)Renten sind gem. § 54 Abs. 4 SGB I genau wie Arbeitseinkommen grundsätzlich pfändbar. Allerdings gelten auch hier die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO .

Demnach kann eine Rente bis 930.- € gar nicht gepfändet und bei einer höheren Rente nur der diese 930 ...



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