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Notfall! bekomme ich vorschuss?

Gefragt am 30.11.2009
02:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5207

 

Und zwar habe ich vor einem jahr meinen Job gekündigt um in die selbe stadt zu ziehen in der mein freund lebt! Er hat mir die ganze zeit wohnung, leben , ......... finanziert! Also ich bekomme kein a-losen geld und sowas! Seit freitag ist schluss, und jetzt ist sowohl geldbeutel als auch kühlschrank leer! Werde heute früh zur Arge gehen! Habe ich die chance gleich einen vorschuss oder so zu bekommen? Wenn ja wie? ich meine die müssen mir ja irgendwie helfen, zumal ich 1jahr freiwillig drauf verzichtet habe!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.11.2009
02:55 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 30.11.2009
03:14 Uhr

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Beantwortet am 30.11.2009 03:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5207

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sozialrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Ich gehe nach Ihrer Sachverhaltsschilderung davon aus, dass Sie beabsichtigen ALG II bzw. entsprechende Leistungen (z.B. Wohngeld, sofern Sie selber eine Wohnung oder dergleichen anmieten) zu beantragen, da Sie gerade aus dem ALG I- Bezug ausgestiegen sind.

Demnach hätten Sie grundsätzlich einen Anspruch auf ALG II-Leistungen, sofern Sie bedürftig sind, was nach Ihrer Schilderung der Fall sein dürfte.

Demnach müssten Sie diese Leistungen ordnungemäß beantragen, was Sie ja nach Ihrer Darstellung auch beabsichtigen.

Einen solchen Vorschuss können Sie gem. § 42 Abs. 1 SGB I beantragen. Nachfolgend habe ich Ihnen diese Bestimmung zum besseren Verständnis beigefügt:


§ 42 SGB I

Vorschüsse

(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt ...



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