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niederschwelliges Betreuungsangebot

Gefragt am 08.04.2011
19:06 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4340

 

Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich Hauswirtschafts- und Seniorenservice (kein Pflegedienst).
Wir wollen in unserem Dienstleistungsprogramm niederschwelliges Betreuungsangebot aufnehmen. Das Konzept ist bereits fertig. Worüber wir uns nicht ganz im Klaren sind, ist das Ehrenamt. Sind wir verpflichtet Ehrenamtliche zu beschäftigen? Wenn ja, kann dies auch unsere Angestellten
übernehmen? Wie kann man die Ehrenamtlichen als Privatunternehmen entschädigen?
Zur Zeit betreuen wir mehrere Senioren mit einer Pflegestufe
(1 mit Pfl.St. 0). Benötigen wir mindestens 3 mit Pflegestuge 0 oder ist die Pflegestufe für den Antrag egal?
Muß für den Antrag eine Betreuungsruppe bestehen oder reicht Einzelbetreuung zu Hause aus?
Für die Beantwortung bedanke ich Ihnen recht herzlich.
Mit freundichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.04.2011
19:06 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 09.04.2011
10:03 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 09.04.2011 10:03 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4340

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sozialrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

1) Sind wir verpflichtet Ehrenamtliche zu beschäftigen? Wenn ja, kann dies auch unsere Angestellten übernehmen? Wie kann man die Ehrenamtlichen als Privatunternehmen entschädigen?

Wenn Sie sich als Verein organisieren, müssen auch ehrenamtliche Helfer beschäftigt werden.

Diese sind gerade nicht wie Arbeitnehmer zu behandeln. Diese können mit einer Aufwandsentschädigung vergütet werden.

2) Benötigen wir mindestens 3 mit Pflegestuge 0 oder ist die Pflegestufe für den Antrag egal? Muß für den Antrag eine Betreuungsruppe bestehen oder reicht Einzelbetreuung zu Hause aus?

Es muss keine bestimmte Anzahl an betreuten Personen aus bestimmten Pflegestufen gegeben sein ...



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