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Nachzahlung aus einer privaten Versicherung

Gefragt am 24.02.2010
12:48 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4063 | Bewertung 5/5

 

hallo, habe da mal eine frage: ich beziehe seit mai 09 kein hartz 4 mehr, bekomme jetzt so wie es aussieht eventuell eine Nachzahlung aus einer privaten Vorsorgeversicherung. dieses geld würde mir aber fast ein jahr nach hartz 4 zufliessen. darf ich diese nachzahlung behalten? vom amt wurde mir gesagt, das bei privaten versicherungen, das zufluss prinzip zählt. die nachzahlung stellt einkommen dar und zwar für den monat, in dem es zugeflossen ist. da mir dieses geld nun also monate nach hartz4 bezug zufliesst, dürfte ich dieses behalten, da ich ja ja auch davon leben muss. ist dies korrekt?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.02.2010
12:48 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 24.02.2010
13:15 Uhr

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Beantwortet am 24.02.2010 13:15 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4063 | Bewertung 5/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sozialrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Richtig. Da Sie derzeit keine Leistungen erhalten, kann auch ein Einkommen auch so einer Versicherung nicht angerechnet werden, sondern verbleibt bei Ihnen.

Hätten Sie derzeit noch einen Anspruch auf Hartz IV, so würde dieses Einkommen natürlich angerechnet werden.

Da aber keine staatlichen Leistungen bezogen werden, ist nichts anzurechnen und Sie können das Geld aus der Versicherung behalten und frei verwenden ...



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