Muss ich Widerspruch an das Sozialamt wegen falscher Zinsberechnung selber schreiben?
Gefragt am 12.12.201818:47 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2594 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte Damen und Herren. 2011 stellte ich als Generalbevollmächtigte meiner volljährigen behinderten Tochter einen Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Antrag wurde ablehnt. Ein Fachanwalt für Sozialrecht übernahm das Mandat, reichte Widerspruch und später Klage ein, und 2017 war endlich die Hauptverhandlung die zu unseren Gunsten entschieden wurde. Es wurde eine Nachzahlung bezüglich Grundsicherung inklusive Kosten der Unterkunft von 2011 bis 2017 an meine Tochter gezahlt. Der Fachanwalt forderte das Sozialamt über einen erneuten Beratungshilfeschein auf, Zinsen auf die Nachzahlung zu zahlen. Das Sozialamt hat nun einen Bescheid verfasst, in dem nur eine Zinszahlung von 2017 an gezahlt werden soll. Der Fachanwalt schrieb mir, dass er den Widerspruch hierzu nicht verfassen wird, da er nun das Mandat für erledigt hält. Er hat aber den Beratungshilfeschein erhalten und damit nur das Sozialamt aufgefordert die Zinsen zu zahlen. Kann er dann einfach das Mandat niederlegen und uns mit der Widerspruchsangelegenheit alleine lassen oder haben wir einen Anspruch auf eine Widerspruchsschrift, weil er den Beratungshilfeschein angenommen hat? Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Fragestellerin
18:47 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Sozialrecht)
Sehr geehrte Fragestellerin,
das Mandat lautete einen Zinsanspruch geltend zu machen. Dies hat er gemacht, indem er das Sozialamt aufgefordert hat, Zinsen zu zahlen ...
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