Leistungen von der ARGE
Gefragt am 04.11.201020:02 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4087
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage.
Ich bin 100% Schwerbehindert.
Ich bekommen von der ARGE Arbeitlosen Geld 1 und Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhaltes für Wohnung und Heizung.
Jetzt bekomme ich 1200 € Steuern zurück erstattet. Ich bin jetzt verpflichtet meinen Steuerbescheid der ARGE vor zu legen. Jetzt stellt sich mir die Frage ob die ARGE ihre Leistungen einstellt oder kürzen oder ein Teil meine Steuern verlangen kann?
Wenn ja wie viel darf die ARGE einfordern?
Meiner Meinung nach wäre das nicht gerecht, weil ich die Steuern hauptsächlich wegen meiner Behinderung zurück erstattet bekommen habe. Zu dem schulde ich meiner Freundin noch 800 €. Und mein Dispo ist mit 1450 € auch ausgereizt.
20:02 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sozialrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Im Gegensatz zum ALG II dürfen Sie beim Bezug von ALG I die Rückerstattung grundsätzlich anrechnungsfrei erhalten.
Bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hingegen sieht es anders aus. Hier findet grundsätzlich eine Anrechnung statt, da die Steuerrückerstattung als Einkommen im Sinne des SGB II gilt.
Die genaue Höhe der Anrechnung hängt von der genauen Zusammensetzung Ihres Einkommens ab und kann im Rahmen einer Erstberatung aus der Ferne leider nicht abschließend geklärt werden ...
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