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Blindengeld

Gefragt am 23.07.2009
17:12 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4840

 

Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Mutter (Geb.01.09.1914) bekommt seit dem 01.04.1999 ein monatliches Blindengeld vom Landschaftsverband Westfalen Lippe.
http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Sozialhilfe/start/Hilfe_Blinde_Gehoerlose/blind_sehbehindert/
Vom 01.04.2004 bis 29.01.2009 erhielt sie bei häuslicher Pflege die Pflegestufe I.
Ab dem 01.02.2009 befindet sich meine Mutter nun in einem Seniorenheim.
Erst jetzt habe ich vom LWL die Mitteilung bekommen, dass der Anspruch auf Blindengeld bei gleichzeitiger Leistung aus der Pflegeversicherung um 50% gekürzt wird. Dies war mir nicht bekannt. Mir war bei der Beantragung der Pflegestufe I, kein Punkt im Formular bekannt, der einen Hinweis
auf Blindengeldzahlung oder ähnliche soziale Leistungen gab.
Nun fordert der LWL die überzahlten Leistungen zurück. Hierbei geht es um den Betrag von insgesamt 9.232,00 EURO, der zurückgefordert wird.

Frage: Kann der LWL für den Zeitraum vom 01.04.2004 rückwirkend die gezahlten Leistungen verlangen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.07.2009
17:12 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 23.07.2009
17:58 Uhr

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Beantwortet am 23.07.2009 17:58 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4840

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sozialrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Zu 1.)Kann der LWL für den Zeitraum vom 01.04.2004 rückwirkend die gezahlten Leistungen verlangen?

Die abschließende Klärung dieser Frage ist aus der Ferne leider nicht möglich, da hierzu alle nötigen Unterlagen, insbesondere Bescheide der LWL eingesehen werden müssten.

Grundsätzlich ist aber die Blindenhilfe auf die Leistungen der Pflegeversicherung und vergleichbare Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung anzurechnen ...



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