Bestattungskosten
Gefragt am 15.12.201112:04 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4197
Meine Mutter ist gestorben und das Sozialamt soll nun die Bestattungskosten tragen.
Meine Mutter bezog Hartz 4, ich ebenso und bin außerdem schwerbehindert.
Das Sozialamt fordert nun eine Liste über Anzahl und Adressen meiner Kinder und meines Vaters (des vor 45 Jahren von ihr geschiedene Ehemann), weil es hofft, dass sie einem von ihnen die Kosten aufbürden kann!
Ist das rechtmäßig?
12:04 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sozialrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Zunächst einmal möchte ich Ihnen mein ausdrückliches und aufrichtiges Beileid zu diesem Vorfall ausdrücken.
Die Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten beurteilt sich nach landesrechtlichen Bestattungsverordnungen.
Hier gibt es eine gewisse Reihenfolge.
Zunächst muss der Ehegatte die Kosten tragen (falls vorhanden).
Sollte der Ehegatte nicht vorhanden sein oder hierzu nicht in der Lage sein,kämen die Kinder dran ...
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