Berufungsverfahren_Berufsgenossenschaft_Unfall
Gefragt am 21.10.201310:29 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2717
Guten Tag,
Ich habe durch einen Wegeunall 2011 auf den Weg zum 2. Bewerbungsgespräch von Berlin nach Coburg einen Unfall mir PKW (Fahrauftrag des Einladenen war vorhanden, auch Kostenerstattung fand statt) und Verletzungen
nach einer Amnasie behalten. Nun bin noch heute in Neuro_psychologischer behandlung. Krankenhausaufenthalt
und Reha führten zu mäßigen Erfolg....
Hatte persönlich mit hohen Aufwand beim Sozialgericht wegen Verletztengeld etc. Klage erhoben und von der relevanten Berufsgenossenschaft wurde es abgelehnt.
Diese für mich aus \\\"beruflichen veranlasste Reise\\\" durch AG wo Arbeitsvertrag unterzeichnet werden sollte steht nich im beruflichen \\\"inneren Zusammenhang \\\"mit meiner Tätigkeit als Konstrukteurin. Ja es war die Anbahnung..
Nun soll nach der Berufungsbegründung diese zurüchgezogen werden.
Frage: Ja oder Nein
Berufgenossenschaften ist eine Versicherungsinstitution wo kaum jemand (Verwaltung) sein Recht bekommt zumal
man sagt \" eine private Fahrt * wäre es gewesen.
Was soll ich tun zurück ziehen.
Danks im voraus.
LG
10:29 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sozialrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Die erstinstanzliche Ablehnung entspricht der geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung. Das Bundessozialgericht (Urt. v. 31.01.1974, Az.: 2 RU 169/72, Urteil vom 12.05.2009 - B 2 U 8/08 R) hat entschieden: „Wer ohne Aufforderung des Arbeitsamts einen Unternehmer zur Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses aufsucht, steht auf den damit zusammenhängenden Wegen auch dann nicht unter Versicherungsschutz, wenn es zum Abschluss eines Arbeitsvertrages kommt, die Beschäftigung aber erst in einem späteren Zeitpunkt aufgenommen werden soll ...
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