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Bafög und Unfallrente

Gefragt am 17.08.2009
13:33 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7092

 

Ich bekomme seit 3 Jahren aufgrund eines Unfalls und meiner daraus resultierenden 50%-igen Behinderung eine Unfallrente (Betriebsgenossenschaftliche Rente).

Damals war ich häufig beim Bafög-Amt um zu klären ob diese Rente voll angerechnet wird oder nicht.
Die Mitarbeiter des Bafög-Amtes waren sich uneins, doch irgendwann bekam ich monatlich den BafögHöchstsatz!

Nun - DREI JAHRE SPÄTER - sagt man mir, daß aus den Unterlagen nicht klar hervorginge wann diese Rentenzahlungen begonnen haben (weshalb ich davon ausgehe, daß man nicht mehr alle Unterlagen hat). Entsprechende Unterlagen sollen jetzt also WIEDERHOLT von mir eingeschickt werden und ich wurde über eine eventuell fällige Rückerstattung des mir über 3 Jahre ausgezahlten Bafögs informiert. Meine Fragen kann man im Amt nicht direkt beantworten.

Woher weiß ich jetzt, ob diese Unfallrente angerechnet wird oder nicht?
Kann über 3 Jahre rückwirkend Bafög zurückgefordert werden?
Kann ich den Vorgang stoppen indem ich meinen Antrag zurückziehe?
Wie sollte ich mich verhalten?

Mit freundlichem Gruß
Sommer, S.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.08.2009
13:33 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 17.08.2009
15:18 Uhr

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Beantwortet am 17.08.2009 15:18 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7092

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sozialrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:


Zu 1.) Woher weiß ich jetzt, ob diese Unfallrente angerechnet wird oder nicht?


Die Unfallrente gehört nach dem BAföG zum anzurechnenden Einkommen. Dies wird auch daran ersichtlich, dass sonstige Renten, insbesondere Unfallrenten in Zeile 79 des BAföG –Antrages angegeben werden müssen.


Zu 2.)Kann über 3 Jahre rückwirkend Bafög zurückgefordert werden?


Grundsätzlich kann auch BAföG für 3 Jahre zurückgefordert werden. Hierzu wird es in Ihrem Fall aber höchstwahrscheinlich nicht kommen.

Dies hängt mit § 35 SGB X zusammen ...



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