Ausgaben Onkel nachweisbar für Sozialamt
Gefragt am 05.11.201013:30 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4205
Guten Tag,
habe eine Frage zu den Ausgaben meines Onkels, für den ich die Betreuung übernehmen soll...
Er hat zur Zeit die Pflegestufe I, wird vom Pflegedienst und von mir 3 mal am Tag besucht und betreut.
Er erhält keine Rente (ehem. Landwirt) und lebt vom Hausverkauf (ein alter Bauernhof den ich mit ihm im letzten Jahr verkauft habe, ich hatte eine Hälfte von meiner Mutter geerbt)... Jedenfalls ist ja irgendwann sein Geld (noch ca. 50.000,00 Euro) aufgebraucht für Miete, Essen ect.
Ab wann kann er Sozialhilfe oder ähnliches (er ist jetzt 72 Jahre alt) beantragen... und kann er bis dahin sein Geld frei verfügbar ausgeben? Sprich Bargeld holen so wie er das braucht oder will? Er geht z.B. täglich ins Cafe, fährt mit Nachbarn auf Kaffeefahrten ect. Sprich: er gibt pro Monat zur ZEit locker 2000 - 2500 Euro aus.
Kann ihm das zum Verhängnis werden? Oder mir wenn er dann irgendwann Sozialhilfe braucht oder in eine Pflegeeinrichtung muss und das Geld ist aufgebraucht????
Vielen Dank!!
13:30 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sozialrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
1.Ab wann kann er Sozialhilfe oder ähnliches (er ist jetzt 72 Jahre alt) beantragen... und kann er bis dahin sein Geld frei verfügbar ausgeben?
Grundsätzlich kann Sozialhilfe ab dem Zeitpunkt der Bedürftigkeit beantragt werden. Dieses wäre also dann der Fall, wenn er selber aus seinen Mitteln nicht mehr in der Lage ist, für sich selber zu sorgen sowie die anfallenden Kosten für Pflege usw. zu zahlen.
Erfahrungsgemäß sollte aber kurz vor diesem Zeitpunkt bereits ein Antrag gestellt werden, damit es nicht zu Versorgungslücken kommt, weil das Amt ja auch einige Zeit für die Bearbeitung dauert, was regional unterschiedlich ist, aber selten unter 3-4 Wochen dauert.
In diesem Antrag sollte dann angegeben werden mit einer entsprechenden Begründung, das in genau absehbarer Zeit die finanziellen eigenen Mittel ausgeschöpft sind und nicht mit den Lebensunterhalt ausreichen ...
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