Werbung für psychologische Beratung erlaubt ?
Gefragt am 24.10.202309:46 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Noch offen | Aufrufe: 395
Guten Tag,
ich werde in Kürze eine Online-Praxis für psychologische Beratung und Demenzbegleitung eröffnen.
Dazu möchte ich Flyer drucken lassen. Nun habe ich vom Heilmittelwerbegesetz erfahren, in dem das Bewerben von Arzneimitteln, Therapieverfahren ect. verboten ist.
Da ich kein Heilpraktiker bin, habe ich keine Heilerlaubnis, daran werde ich mich selbstverständlich halten. Ich heile nicht, sondern berate und begleite in Lebensfragen. Dazu wende ich verschiedenste Gesprächstechniken und diverse andere Verfahren (beispielsweise das Lebensrad), jedoch keine Heilverfahren an.
Meine Frage: Darf ich mittels Flyer und Anzeigen, sowie Autoaufklebern meine angebotenen Dienste bewerben?
Ich danke Ihnen vielmals im voraus und wünsche Ihnen alles Gute!
Beste Grüße vom Bodensee sendet
Nadja Dierig
09:46 Uhr
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