Baurecht bzw Architektenrecht - Abrechnung nach HOAI
Gefragt am 11.10.202312:34 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Noch offen | Aufrufe: 403
Hallo,
folgende konkreten Fragen zur Abrechnung nach HOAI, Fassung 2021:
A) Können Leistungsphasen "pauschal" über alle beauftragten/eingesetzten Gewerke abgerechnet werden, oder wird differenziert? Beispiel: Im Rahmen einer Sanierung wird eine Dachgaube eingebaut. Diese ist genehmigungspflichtig, so dass Leistungsphase 4 nötig wird. Kann dann der Prozentsatz für Leistungsphase 4 auch für alle weiteren Gewerke, welche im Rahmen der Sanierung tätig und beauftragt werden, angewandt werden, bspw. auch für Malerarbeiten innen?
B) Können in Eigenleistungen (z.B. Streichen innen), an welchen der Architekt nicht beteiligt war oder ist, in die Bausumme mit einfliesen? Insb. dann, wenn diese (wie bspw. Streichen), keinen Einfluss auf Planungsumfänge haben?
C) Können Eigenleistungen (z.B. der Einbau von Türen) mit "marktüblichen Konditionen" geschätzt werden, und vom Architekten zur Bausumme addiert werden, insb. in den Planungsphasen?
Vielen Dank für eine möglichst konkrete Einschätzung, idealerweise mit Angabe entsprechender Stützstellen in Gesetzen / Urteilen.
Freundliche Grüße
12:34 Uhr
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