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Unterhaltszahlung

Gefragt am 28.05.2009
14:10 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3713 | Bewertung 4.7/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern.
Durch einen Umzug ergibt es sich, daß meine Tochter,16 bei mir bleibt, mein Sohn,12 zu meinem Ex-Mann zieht. Dieser verdient netto das zweienhalbfache meines Nettoeinkommens.
Halbiert sich der bisher von mir bezogene Kindsunterhalt jetzt einfach oder fällt er ganz weg, da jetzt jedes Elternteil ein Kind zur Versorgung hat?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.05.2009
14:10 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 05.06.2009 22:24 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3713 | Bewertung 4.7/5

Antwort unseres Experten

Hallo, zu ihrer Frage:
Lebt nach einer Trennung der Eltern bei jedem Elternteil ein Kind wie bei Ihnen, so hat jeder Elternteil nach seinem individuellem Einkommen und im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit den Unterhalt für das Kind, welches beim jeweils anderen Elternteil lebt, zu zahlen.
Gläubiger des Unterhaltsanspruches ist das jeweilige Kind; Unterhaltsschuldner ist jeweils der nicht betreuende Elternteil ...



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