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Trennungszeit

Gefragt am 30.07.2009
19:52 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5495

 

Sehr geehrter Anwalt,

bin seit 9 Jahre verheiratet, ohne Kinder und möchte mich jetzt scheiden lassen. Wir wohnen noch zusammen in meinem Haus, das nur mir gehört, aber wir sind getrennt, haben einen notariellen Ehevertrag abgeschlossen in den im Fall einer Scheidung der Zugewinnausgleich so wie der gegenseitige Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird. ferner wurde ein gegenseitiger Unterhaltsverzicht und ein Ausschluss sonstiger Ausgleichsanspruche vereinbart.
Mein Problem ist das meine Frau aus meinem Haus nicht ausziehen will, Sie ist seit einen Jahr Arbeitslos, ich kann sie laut Gesetz nicht zwingen das Haus zu verlassen, mir auch keine Trennungszeit erkennen will und ich nicht die Scheidung einreichen kann wenn ich nicht mindestens 9 Monate getrennt war. (wurde mir zumindest so gesagt). Wie komme ich aus diesem Schlamassel günstig raus. Ich möchte und kann auch nicht aus meinem eigenen Haus ausziehen, und wenn es nur vorübergehend sein soll, ich kann mir nicht noch eine Miete für eine andere Wohnung leisten.
Wenn aber dies nur die einzige Möglichkeit ist, und die Scheidung dann durch ist, kann ich dann die Kosten für die vorübergehende Wohnung von Ihr zurück verlangen, schließlich würde ich gezwungen aus meinem Haus auszuziehen?

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.07.2009
19:52 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 30.07.2009
20:42 Uhr

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Beantwortet am 30.07.2009 20:42 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5495

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Scheidungsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:


Zunächst ist es richtig, dass vor dem Einreichen eines Scheidungsantrages ein sog. Trennungsjahr durchlaufen werden muss. Dies bedeutet also, dass die Ehegatten grundsätzlich 1 Jahr lang getrennt im Sinne des Gesetzes wohnen müssen.

Die Kosten für eine zusätzlich angemietete Wohnung können Sie grundsätzlich nach Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht ersetzt verlangen.

Dies hängt ganz einfach damit zusammen, dass Sie auch bei der jetzigen Situation durch das Trennungsjahr hindurch kommen können und Ihre Frau somit die Scheidung nicht blockieren kann ...



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