Kapitalabfindung aus Betrieblicher Altersversorgung
Gefragt am 23.12.200916:14 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4426
Ich beziehe seit drei Jahren meine Betriebsrente, die ich zu
ca. 80% als Rentenleistung und zu ca. 20% als Kapitalabfindung gewählt habe.
Seit einem Jahr lebe ich getrennt und meine Frau und ich wollen den Vermögensausgleich und den Unterhalt vom Scheidungsverfahren abkoppeln.
Ich habe in einer Vermögensaufstellung, die der Notar in eine
Scheidungsfolgevereinbarung einbringt, auch die Kapitalleistung aus der Betrieblichen Altersversorgung aufgelistet, also als Vermögen. Meine Frau wird unsere Immobilie übernehmen und
mir, unter Anrechnung der bei mir bleibenden Vermögenswerte,
einen noch verbleibenden Ausgleich zahlen.
Meine Fragen:
Kann ich sichergehen, dass die Kapitalabfindung nicht noch einmal beim Versorgungsausgleich auftaucht, und wenn ja, es
durch Vorlage der Scheidungsfolgevereinbarung, nicht mehr zu
einer Anrechnung kommt?
Wenn das Gericht dennoch die Kapitalzahlung als Versorgung,
und nicht als Vermögen betrachtet, wie könnten wir es in die Scheidungsfolgevereinbarung hineinbingen, um eine Doppelanrechnung zu vermeiden?
16:14 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Scheidungsrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Zu 1.) Kann ich sichergehen, dass die Kapitalabfindung nicht noch einmal beim Versorgungsausgleich auftaucht, und wenn ja, es
durch Vorlage der Scheidungsfolgevereinbarung, nicht mehr zu
einer Anrechnung kommt?
Bei der Scheidungsfolgenvereinbarung handelt es sich um eine spezielle Form des Ehevertrages. In einem solchen Ehevertrag kann auch der Versorgungsausgleich geregelt werden. Sofern eine solche ehevertragliche Regelung vorliegt und der ihr Vertrag bzw ...
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