Erbschaft zur Tilgung eines Darlehns nutzen? Was passiert bei Scheidung?
Gefragt am 23.12.201217:39 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3487
Hallo! Ich bin seit 10 Jahren verheiratet, mein Mann ist im Grundbuch als Eigentümer des Hauses eingetragen. Es besteht noch ein Kredit. Ich habe vor Kurzem eine kleine Erbschaft (15.000E) gemacht. Ich würde gern eine Sondertilgung auf diesen Kredit machen. Meine Frage nun: Ist mein Geld bei einer Scheidung/Trennung unwiderruflich weg? Ich tilge ja dann in dem Fall für ein Haus das mir nicht gehört. Muß mir mein Mann das Geld bei einer Scheidung zurückgeben? Kann ich mit ihm einen privaten "Darlehnsvertrag" schließen der die Rückzahlung im Trennungs/Scheidungsfalle vorsieht? Ich möchte mit meiner Tochter im Trennungsfalle einfach nicht ohne Startkapital dastehen.
17:39 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Scheidungsrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn Sie Ihre Erbschaft für den Fall der Scheidung sichern wollen (die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ja allein Ihrem Anfangsvermögen zuzurechnen wäre) und trotzdem hiermit den Kredit teilweise tilgen wollen, könnte dies tatsächlich über einen privaten Darlehensvertrag mit Ihrem Ehemann geschehen ...
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