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Auszug aus gemeinsamem Haus

Gefragt am 11.08.2010
16:11 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4163

 

Sehr geehrter Anwalt,

ich bin mit meinen Mann seit ungefähr 10 Jahren verheiratet (keine gemeinsamen Kinder) und wir wohnen derzeit zusammen in seinem Haus, dessen alleiniger Eigentümer er ist.

Aufgrund des Scheidungswunsches meines Ehemannes, den er mir vor einem Monat mündlich erklärt hat, hat er mir nunmehr gestern eine mündliche Frist von 3 Monaten gesetzt, um aus seinem Haus auszuziehen. Meines Wissens nach reicht doch die mündliche Erklärung der Trennungsabsicht nicht aus um das Trennungsjahr einzuleiten.

Da ich nicht beabsichtigte seinem Scheidungswunsch derzeit nachzukommen, möchte ich Sie folgendes fragen:

Ist mein Mann berechtigt mich innerhalb der nächsten drei Monate aus seinem Haus zu verweisen? Kann er mich überhaupt vor dem Abschluss der Scheidung gegen meinen Wunsch aus seinem Haus verweisen?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.08.2010
16:11 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 11.08.2010
16:32 Uhr

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Beantwortet am 11.08.2010 16:32 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4163

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Scheidungsrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Doch, Sie befinden sich jetzt schon im Trennungsjahr. Dazu bedarf es keiner schriftlichen Erklärung.

Wenn es sein Haus ist, kann er Sie bitten auszuziehen. Sie müssen dem auch nachkommen und sich so bald wie möglich eine neue Wohnung suchen.

Schaffen Sie das nicht in den 3 Monaten ist das auch nicht schlimm. Sie sollten es aber versuchen.

Ansonsten kann der Mann durchaus verlangen, dass Sie ausziehen, wenn es sein Haus ist ...



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