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Zahlt RRV auch bei Stornierung 15 Tage vor Reiseantritt ?

Gefragt am 21.03.2020
22:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1857 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag,
Mein Reisepartner hatte eine gemeinsame Reise auf die Seychellen geplant mit Hinflug, Segeltörn in einer separaten Gruppe, nationalem Flug zum Ausgangspunkt des Törns sowie Hinflug für mich ebendorthin und anschließender Rundreise mit mir sowie gemeinsamem Rückflug nach Deutschland.
Am 11. März telefonierte er mit einer Mitarbeiterin seiner Reiserücktrittsversicherung und teilte dieser mit, dass er sich seit einigen Wochen mit starker Bronchitis in ärztlicher Behandlung befinde und sich nicht sicher sei, ob er die Reise am 27. März würde antreten können. Daraufhin schickte diese ihm ein Antragsformular zu und er stornierte noch am gleichen Tag die Flüge bei der Fluggesellschaft sowie die Rundreise bei einem Reisunternehmer mit Sitz in Deutschland (Unterkunft; Mietwagen, Fähre). Letzteres im Hinblick darauf, dass man verpflichtet ist, die Kosten für die RRV zu mindern (immerhin 40% des Reisepreises). Hinzu kommt der o.g. Inlandsflug für ca. 80 €, welcher nicht stornierbar/umbuchbar ist. Die Kosten für den Segeltörn fallen vorerst nicht an, da der Anbieter sich darauf eingelassen hat, diesen auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Meinem Begleiter wäre es jedoch lieber, auch diesen Teil der Reise zu stornieren, da es ihm gesundheitlich zunehmend schlechter geht.
Hier nun meine Fragen:
1) Muß die RRV zahlen, wenn mein Begleiter kurz vor der Reise vom behandelnden Arzt für reiseunfähig erklärt wird - auch wenn die Stornierungen schon am 11. März erfolgten ?
2) Gibt es irgendwelche Fristen, innerhalb derer man maximal vor Reiseantritt stornieren darf ? Falls diese 14 Tage beträgt, muß er dann glaubhaft versichern bzw. nachweisen, dass er bereits am 25. März nach Frankfurt/Main reisen wollte (Übernachtung bei Freunden) ?
3) Spielt es irgendeine Rolle, dass aufgrund der Corona-Krise eine Reise sowieso nicht durchführbar (Einreiseverbot/Einstellung des Flugverkehrs) oder zumutbar (angemessene ärztliche Versorgung auf den Seychellen-Inseln Praslin und La Digue im Krankheitsfall nicht gegeben) gewesen wäre ?
4) Muß die RRV meines Begleiters auch meine Ausfallkosten tragen, nachdem wir zwar Rundreise und Rückflug teilen, mein Hinflug jedoch separat erfolgen sollte ?
Haben Sie vielen Dank für Ihre Mühe !

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.03.2020
22:03 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 22.03.2020
13:37 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 22.03.2020 13:37 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 1857 | Bewertung 5/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Reiserecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gern beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1) Muß die RRV zahlen, wenn mein Begleiter kurz vor der Reise vom behandelnden Arzt für reiseunfähig erklärt wird - auch wenn die Stornierungen schon am 11. März erfolgten ?

Wenn Reiseunfähigkeit aufgrund Erkrankung versichert ist und es erfolgt kurzfristig ein solcher Ausfall dann muss die Reiserücktrittsversicherung auch greifen ...



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