Umbuchung
Gefragt am 21.09.201120:21 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4618
Bei Air Berlin habe ich folgenden Flug gebucht:
18.12.2011 Köln - Gran Canaria 15:oo - 18:30
Heute bekam ich eine Email von Air Berlin mit folgender Umbuchung:
17.12.2011 Köln - Gran Canaria 05:05 - 08:45
Die Begründung lautet: Aus bisher nicht vorhersehbaren Gründen war es leider erforderlich, die Durchführung des Fluges teilweise zu ändern.
Man bietet eine Entschädigung von € 25,oo an.
Meine Frage: muss ich mich dem fügen? Meine gebuchte Ferienwohnung wird erst am 18.12.frei und ich habe bewusst den Nachmittagsflug gewählt. Ich würde gerne vom Hin- und auch Rückflug zurücktreten, natürlich ohne Kosten für mich.ugenblicklich geht durch die Medien, dass Air Berlin 1.000 Flüge aus Rationalisierungsgründen streicht und späterer Wegfall von Jobs ist ebenfalls im Gespräch.
Muss ich als Kundin von Air Berlin darunter leiden?
20:21 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Reiserecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Da der Vertragspartner seinen Teil des Vertrages nicht einhalten kann, können Sie auch von dem Vertrag zurücktreten.
Sie müssten sich auch nicht mit einer Entschädigung von 25 Euro abfinden.
Sie sollten sich überlegen, welcher Weg besser ist:
Entweder Sie nehmen den Flug und verlangen, dass man Ihnen eine Übernachtung vom 17. auf den 18.12. gibt ...
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