Doppelzimmer in Österreich gebucht und nicht abgesagt
Gefragt am 01.03.201014:42 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4290
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in einem Hotel ein Doppezimmer gebucht und vergessen es abzusagen, da wir dor nicht hinfahren konnten. Jetzt bekam ich per Einschreiben die Rechnung über den Gesamtbetrag in Höhe von 594€. Muss ich den vollen Betrag wirklich zahlen?
Mit freundlichen Grüßen
14:42 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Reiserecht)
Sehr geehrte Fragestellerin,
mit der Buchung haben Sie einen Vertrag über das Doppelzimmer geschlossen.
Nach den §§ 293, 294 BGB sind Sie in Annahmeverzug geraten, indem Sie das Zimmer nicht in Anspruch genommen haben.
Diesen Vertrag müssen Sie grundsätzlich durch Zahlung des Gesamtbetrages von 594 Euro erfüllen.
Eine Ausnahme gibt es dann, wenn das Hotel Einsparungen hatte, weil Sie das Hotelzimmer nicht genutzt hatten ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 12 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Reiserecht" Jetzt eigene Frage stellen!