Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Reiserecht"

Doppelzimmer in Österreich gebucht und nicht abgesagt

Gefragt am 01.03.2010
14:42 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4290

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in einem Hotel ein Doppezimmer gebucht und vergessen es abzusagen, da wir dor nicht hinfahren konnten. Jetzt bekam ich per Einschreiben die Rechnung über den Gesamtbetrag in Höhe von 594€. Muss ich den vollen Betrag wirklich zahlen?

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.03.2010
14:42 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 01.03.2010
15:15 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 01.03.2010 15:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4290

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Reiserecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

mit der Buchung haben Sie einen Vertrag über das Doppelzimmer geschlossen.
Nach den §§ 293, 294 BGB sind Sie in Annahmeverzug geraten, indem Sie das Zimmer nicht in Anspruch genommen haben.

Diesen Vertrag müssen Sie grundsätzlich durch Zahlung des Gesamtbetrages von 594 Euro erfüllen.

Eine Ausnahme gibt es dann, wenn das Hotel Einsparungen hatte, weil Sie das Hotelzimmer nicht genutzt hatten ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Reiserecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 12 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Reiserecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung