Condor Körperverletzung im Flugzeug
Gefragt am 20.02.201011:50 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4979
Mein 3jähriger Sohn und ich kamen Anfang Februar aus dem Urlaub aus Hurghada mit der Condor.
Gegen 19 Uhr musste mein Sohn auf die Toilette.
Natürlich bin ich mitgegangen.
Da auf der Boardtoilette wenig Platz ist, habe ich die Tür einen Spalt aufgelassen, damit ich meinem Sohn erstmal die Hose öffnen kann.
Von hinten habe ich die Stewardess sagen hören, dass ich die Tür zumachen soll. Ich antwortete: „Einen kleinen Moment bitte, ich muss meinem Sohn die Hose aufmachen und ihn erst mal auf die Toilette setzen“.
Daraufhin sagte die Stewardess „Machen Sie die Tür zu“ und schmiss hinter mir die Tür in den Rücken so dass ich mit meinem Sohn nach vorne kippte und er vor lauter Angst in die Hose gemacht hat.
Die Unterhose und die Jeanshose war natürlich durch nässt und da mein Sohn normalerweise nicht in die Hose macht, hatte ich auch keine Wechselkleidung dabei.
Also musste mein Sohn den restlichen Flug von 2 Std. ohne Unterhose und Jeanshose auf seinem Sitz sitzen. Decken waren keine mehr vorhanden. Irgendwann habe ich ihm dann meine Jacke umgebunden und ich selbst hatte nur noch ein T-Shirt an.
Als ich die Stewardess darauf angesprochen habe, was das denn soll, sagte sie ganz frech „Na, dann müssen sie eben früher auf die Toilette gehen wenn er so dringend muss“.
Mein Sohn musste dann also bei Landung die nasse Unterhose und die nasse Jeanshose anziehen und das bei MINUS 10 Grad in Deutschland.
Am nächsten Tag hat er über Schmerzen beim Wasser-lassen geklagt und uns wurde uns vom Arzt bestätigt, dass er eine Blasenentzündung hat, was mich nicht wundert, da er 2 Stunden nackt auf dem Sitz sitzen musste.
Ich habe mich schriftlich bei der Condor beschwert, bis dato noch keine Antwort erhalten außer das der Fall geprüft wird und ich EVTL. einen Verrechnungsscheck erhalten werde.
Hab ich das Recht auf Schmerzensgeld? Wenn ja, in welcher Höhe?
11:50 Uhr
Antwort von Michael Vogt (Frage zu Reiserecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Ist es durch ein Verhalten der Airline zu einem Schaden gekommen, so ist Ihnen diese zum Ersatz desselben verpflichtet.
Hierbei gibt es im Bereich des Flugverkehrs einige Sonderregelungen, die zu Gunsten des Passagiers sogar eine verschuldensunabhängige Haftung der Airline regeln, wie insbesondere das Montrealer Abkommen ...
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