Domain Name als Firmenbezeichnung
Gefragt am 18.12.200920:38 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4285
Domain flying-trader.de und .com wurde von mir registriert, keine weiteren Registrierungen diesen Namens. Domain für Homepage eines Handels mit Asseccoires und anderen Gebrauchsgegenständen. Eintragung für das Schützen diesen Namens erforderlich, wenn Name auch in der Gewerbeanmeldung und gleichzeitig Eintragung bei der IHK? Domain theflyingtraders.com existiert bereits - Verwechslungsgefahr? - Eventuelle rechtliche Probleme deshalb vorprogrammiert? MFG Arne Beck
20:38 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Patentrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn die Domainbezeichnungen zugleich Firmenname werden soll und auch für die angebotene Ware an sich steht, dann sollte unbedingt eine Eintragung als Wort-Marke beim DPMA vorgenommen werden.
Es ist nicht zwingend erforderlich, schützt aber vor Problemen, falls insbesondere der andere Nutzer der Domain theflyingtraders.com Rechte geltend macht. Hier kann unter Umständen tatsächlich eine Verwechslungsgefahr gegeben sein ...
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