Onlineshop Kontaktlinsen
Gefragt am 25.11.201015:47 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4275
Hallo,
benötigt man für den Verkauf von Kontaktlinsen eine spezielle Ausbildung (Optiker?)/Berechtigung oder darf dies jeder Gewerbetreibende?
Wie sieht es bei Kontaktlinsen mit der Produkthaftung aus? Hafte ich als Händler für fehlerhafte Benutzung (und evtl. Folgeschäden)/Materialfehler oder betrifft diese nur den Hersteller?
Mit freundlichen Grüßen
15:47 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Medizinrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Für den reinen Verkauf benötigen Sie nur die Erlaubnis des Herstellers und eine Gewerbeanmeldung für die Verkaufstätigkeit ansonsten.
Sie dürfen die Kontaktlinsen aber nur verkaufen, Beratungsleistungen etc. sind Optikern vorbehalten.
Sie haften dann im Rahmen der Gewährleistung gegenüber dem Käufer für Mängel, haben dann aber auch einen Regressanspruch gegen den Hersteller ...
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