Gegenseitiges Recht bei Krankheit
Gefragt am 23.05.201112:02 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3972
Mein Lebensgefährte und ich wollen uns gegenseitig das Recht für Ärzteauskunft und Krankenbesuch erteilen,müssen wir das durch einen Rechtsanwalt machen ???
12:02 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Medizinrecht)
Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie können sich gegenseitig eine schriftliche Vollmacht für den Krankheitsfall ausstellen. Hierin kann geregelt werden, dass dem Bevollmächtigten ein uneingeschränktes Besuchs- und Auskunftsrecht zusteht und die Ärzte insoweit von Ihrer Schweigepflicht befreit werden ...
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