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Gegenseitiges Recht bei Krankheit

Gefragt am 23.05.2011
12:02 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3972

 

Mein Lebensgefährte und ich wollen uns gegenseitig das Recht für Ärzteauskunft und Krankenbesuch erteilen,müssen wir das durch einen Rechtsanwalt machen ???

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.05.2011
12:02 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 23.05.2011
12:56 Uhr

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Beantwortet am 23.05.2011 12:56 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3972

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Medizinrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Sie können sich gegenseitig eine schriftliche Vollmacht für den Krankheitsfall ausstellen. Hierin kann geregelt werden, dass dem Bevollmächtigten ein uneingeschränktes Besuchs- und Auskunftsrecht zusteht und die Ärzte insoweit von Ihrer Schweigepflicht befreit werden ...



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