Dermatologie - geschützter Begriff?
Gefragt am 23.07.200917:08 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4863
Ich würde gern in Erfahrung bringen, ob der Begriff "Dermatologie" in Deutschland geschützt ist bzw. nur exklusiv von Ärzten verwendet werden darf.
Konkret geht es darum, dass ich in meiner Eigenschaft als Heilpraktiker chinesische Dermatologie in England an einem privaten Institut für chinesische Medizin (keine offizielle Uni) studiert habe und nun auch diesen Begriff, d.h. "Chinesische Dermatologie" auf meiner Homepage, Visitenkarte etc. verwenden möchte.
Nun wurde mir vom Amtsarzt gesagt, dieser Begriff (Dermatologie) dürfe nur von Ärzten, nicht aber von Heilpraktikern verwendet werden. Ich finde dies fraglich, zumal Dermatologie auch in der Ausbildung zum Heilrpaktiker eine Rolle spielt und auch in der Amtsarztprüfung für Heilprakitker gefragt werden kann. Des Weiteren möchte ich den Begriff nur zusammen mit dem Begriff "chinesisch" als Abgrenzung verwenden.
Ich bitte um Beantwortung unter Bezugnahme auf einschlägige Quellen, Gesetze, Entscheidungen etc.
Vielen Dank
17:08 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Medizinrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Bei der Bezeichnung „Dermatologe“ handelt es sich um eine geschützte Berufsbezeichnung, die nur von einem Arzt verwendet werden darf.
Bei der Dermatologie hingegen handelt es sich um ein medizinisches Fachgebiet bzw. eine abgeleitete griechische Bezeichnung, die auch von Naturheilpraktikern angeführt werden darf, sofern diese auch auf diesem Gebiet tätig sind.
Wenn Sie also auch dem Gebiet der chinesischen Dermatologie ausgebildet wurden in England, können Sie dies auch grundsätzlich so anführen ...
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