Sudoku mit Gewinnmöglichkeit
Gefragt am 14.04.201114:49 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3784
Ich möchte in einer Tageszeitung wöchentlich ein Sudoku anbieten und den Lösern die Möglichkeit einräumen eine 0900-Nummer anzurufen unter der sie die (markierten) richtigen Zahlen auf einem Telefon eingeben und damit an einer Auslosung von z. B. € 500,- teilnehmen. Manche Lokalzeitungen machen das bereits. Welche Gesetze sind dabei zu beachten?
14:49 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Medienrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Gesetzliche Regelungen zu Gewinnspielen sind über verschiedenste Gesetze verteilt (z.B.: Strafgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Bundesdatenschutzgesetz, Staatsverträge der Länder, Jugendschutzregelungen). Eine abschließende Regelung ist nicht vorhanden. Vielmehr müssen – je nach Art des Gewinnspiels – die Einzelregelungen aus den unterschiedlichen Gesetzen kombiniert werden. Welche Vorschriften in Ihrem speziellen Fall Anwendung finden würden, kann im Rahmen dieser Erstberatung nicht abschließend beurteilt werden ...
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