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Kündigung bei einem Internet Portal.

Gefragt am 29.01.2010
15:43 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5474

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich am 15.05.09 bei einem Internet Portal angemeldet.

Am 16.05.09 habe ich eine Kündigung via. E-Mail geschrieben.

Laut AGB sollte das Rechtens Sein.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail, Brief, Fax) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV, sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Medusa United Media GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln

E-Mail: stop@flirtcafe.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst, zum Beispiel durch Download oder Versand von Nachrichten, veranlasst haben.

Ende der WiderrufsbelehrungWiederruf neu:

7. Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts
Jeder Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Medusa United Media GmbH
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
D-50672 Köln

Telefax (01805) 80777-614
E-Mail widerruf@flirtcafe.de


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.

Auch bei einen wirksam erbrachten Widerruf haben Sie uns somit für die bis dahin erbrachte vertraglich vereinbarte Leistung vollen Wertersatz zu leisten.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.01.2010
15:43 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 29.01.2010
15:51 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 29.01.2010 15:51 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5474

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Medienrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Die vorgetragene Widerrufsbelehrung ist rechtmäßig.

Soweit Sie hier innerhalb der Frist den Widerruf erklärt haben, ist dies wirksam und der Vertrag besteht nicht mehr.

Auch wenn Sie hier eine „Kündigung“ geschickt haben, wird dies als Widerrufs ausgelegt.

Macht Ihnen der Portalbetreiber Stress und lässt Sie nichts aus dem Vertrag, weil er den Widerruf nicht akzeptiert, dann sollten Sie ihn erneut anschreiben und über die Rechtslage in Kenntnis setzen ...



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