Namensgebung eines Unternehmens
Gefragt am 16.03.201117:41 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3941
Unser Unternehmen setzt sich aus mehreren GmbH´s zusammen, die alle einen eigenen Namen haben. Gemeinsam präsentieren wir uns als ...team. Am Telefon wird sich so gemeldet und im Internet sind wird auch so vertreten. Wie die einzelnen Firmen heißen, wird erst klar, wenn man sich die Homepage etwas näher anschaut. Nun war die Sorge laut geworden, wir dürften uns evtl. nicht so nennen, weil wir im Handelsregister nicht so gemeldet sind.
(Ich weiß nicht, ob Markenrecht das passende Feld ist)
Ist es rechtlich in Ordnung, sich am Telefon unter einem anderen ausgedachten Firmennamen zu melden?
17:41 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Markenrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Ihre Anfrage ist weniger dem Markenrecht als vielmehr dem Handelsrecht und gegebenenfalls dem Wettbewerbsrecht zuzuordnen.
Auch ich sehe es als problematisch an, sofern sie bzw. die betreffenden Mitarbeiter sich unter einem Fantasienamen melden,da dann eine gewisse Irreführungsgefahr besteht.
Im schlimmsten Fall könnte ein Mitbewerber/Konkurrent auf die Idee kommen eine Abmahnung auszusprechen, was dann für Streit sorgen würde ...
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