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Gefragt am 29.10.2009
17:30 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3732 | Bewertung 5/5

 

artikelnummer in Ebay: 120485005666 ,Ebayname: *Glamourbaby*

Darf man einen Markenschnuller umgestalten, das heißt verzieren mit Perlen Strass, so weiter und dann auf Ebay verkaufen?

Da ich schon zwei Schnuller drin habe in Ebay, von Rock Star Baby und das gerne weiter machen möchte.

mit freundlichen grüßen

Ramona Thalkofer

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.10.2009
17:30 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 29.10.2009
17:49 Uhr

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Beantwortet am 29.10.2009 17:49 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3732 | Bewertung 5/5

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Markenrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Das von Ihnen vorgeschlagene Geschäftsmodell ist zwar sicher eine schöne und kreative Idee, leider sehe ich jedoch aus markenrechtlichen Gesichtspunkt hier Probleme.

Immer Endeffekt würden Sie nämlich den Markenartikel optisch umgestalten. Es wird nicht nur so sein, dass der betreffende Artikel, also der Schnuller, den Markennamen beinhaltet, sondern Sie können auch davon ausgehen, dass die Form gegebenenfalls nach dem Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht geschützt ist ...



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