Markenpatent
Gefragt am 19.02.201020:10 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4403
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich besitze eine Autowerkstatt und habe den Firmennamen meines Vaters übernommen (Name seit 1978) und habe dies auch patentieren lassen. Der Name "ISKU" ist aber in der Nizza Klasse 35 von der Möbelfirma ISKU in Finnland seit 2004 patentiert. ISKU ist aber auch eine Stadt in Finnland. Bei der online Recherche wipo.int Madrid steht aber das der Name ISKU nicht in Deutschland geschützt ist.
Auszug aus dem Madrid Protokoll:
(832)BG,BY,CH,CN,EE,HR,IS,JP,LT,LV,NO,RO,RU,TR,UA,US
(527)US
Auch in der DPMA Patent sind die Finnen nicht vertreten.
Jetzt möchten Sie aber das ich völlig auf die Klasse 35 verzichte.
Meine Firma hat aber nichts mit Möbeln zu tun.
Darf ich nicht mit meiner Marke für Autoreparatur werben?
Wie sieht die Rechtslage aus?
Mit freundlichem Gruß
K.Kurt
20:10 Uhr
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Antwort unseres Experten
Fragesteller:
Frage: Markenpatent
Einsatz: 2000
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich besitze eine Autowerkstatt und habe den Firmennamen meines Vaters übernommen (Name seit 1978) und habe dies auch patentieren lassen. Der Name "ISKU" ist aber in der Nizza Klasse 35 von der Möbelfirma ISKU in Finnland seit 2004 patentiert. ISKU ist aber auch eine Stadt in Finnland. Bei der online Recherche wipo.int Madrid steht aber das der Name ISKU nicht in Deutschland geschützt ist.
Auszug aus dem Madrid Protokoll:
(832)BG,BY,CH,CN,EE,HR,IS,JP,LT,LV,NO,RO,RU,TR,UA,US
(527)US
Auch in der DPMA Patent sind die Finnen nicht vertreten.
Jetzt möchten Sie aber das ich völlig auf die Klasse 35 verzichte.
Meine Firma hat aber nichts mit Möbeln zu tun.
Darf ich nicht mit meiner Marke für Autoreparatur werben?
Wie sieht die Rechtslage aus?
Mit freundlichem Gruß
K.Kurt
Antwort
Diese Frage wurde noch nicht beantwortet.
Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Gemäß §§ 4 und 14 des MarkenG hben Sie mit der Entstehung des Markenschutzes durch Eintragung (§ 4 MarkenG) das ausschließliche Recht an dieser Marke (§ 14 MarkenG).
.
§ 4 Entstehung des Markenschutzes
Der Markenschutz entsteht
1.
durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
2.
durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3.
durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke ...
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