Markennutzung durch andere Firmen
Gefragt am 03.07.200911:03 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3934
guten tag.
wir sind eine softwarefirma für den garten-landschaftsbau und haben immer wieder das problem, dass unsere wortschöpfungen nach kurzer zeit von mitbewerbsfirmen aufgegriffen und verwendet werden. aus diesem grund haben wir uns einige wortmarken schützen lassen, z.b. "elektronische Bauakte" oder auch "digitale Hilfe im Gelände". diese begriffe haben wir für unsere branche geprägt und nur nach 2 wochen hatten unsere mitbewerber auch ein solche produkte, bzw produktbeschreibungen.
meine frage nun: was können wir bei sichtung dieser wortmarken bei mitbewerbern nun tun?
- fordern, dass diese nicht genannt werden?
- fordern, dass die mit dem copyright gekennzeichnet werden und im fußtext hingewiesen wird, dass es sich um eine marke unserer firma handelt?
- welche auswirkungen hat dies auf bereits vor der markenanmeldung bestehende dokumente, welche auf zukünftige?
- was passiert, wenn es leicht abgewandelt geschrieben wird
besten dank
11:03 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Markenrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Wenn Sie die betreffenden Wortmarken geschützt haben und diese ohne Ihre Erlaubnis von einem anderen Unternehmen verwendet werden, sei es für Werbung, sei es im Domainnamen oder ähnliches, so stellt dies einen Markenrechtsverstoß dar, den Sie als Markenreetsinhaber
Entsprechende verfolgen können.
In diesem Zusammenhang stehen Ihnen gegenüber der betreffenden Person/Firma auskunfts-, Schadensersatz- sowie Unterlassungsansprüche zu.
Diese Ansprüche, insbesondere der Unterlassungsanspruch, werden zunächst außergerichtlich im Wege einer Abmahnung geltende gemacht. Im Fall einer berechtigten Abmahnung, also wenn nachweisbar ein Verstoß gegen Ihre Markenrechte vorliegt, haben Sie einen Rechtsanspruch gegen die Gegenseite auf Erstattung Ihrer Anwaltskosten.
Ich würde Ihnen empfehlen, bei Verdacht auf Markenrechtsverstoß einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, damit dieser dann eine Abmahnung geltend machen kann und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche für Sie zunächst außergerichtlich erwirken kann ...
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