maklerprovision
Gefragt am 11.09.201318:31 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2753
sehr geehrte damen und herren
ich bin 100% invaliedenrentner und habe mein hotel über einen maklervertrag verpachtet.es hat sich im laufe der letzten monate ergeben das der pächter die zu hoch angesetzte pacht sowie die kaution nicht bezahlen kann.der notariell abgeschlossene pachtvertrag ist durch den pächter nicht erfüllbar und von den bis heute fälligen 40.000,-€
sind nur 12.000,-€ gezahlt worden und da ich bankverbindlichkeiten zu bedienen habe(für das hotel) habe ich mich mit dem pächter auf eine zahlung der hälfte der pacht geeinigt (in ermangelung eines anderen pächters).
der makler verlangt nun die zahlung der provision in höhe von drei monatspachten von mir und dem pächter also sechs monatspachten.meine frage lautet also kann ich die verpflichtung zur zahlung abwenden da ich aus den genannten gründen nicht dazu in der lage bin.
mit freundlichen grüssen
18:31 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Markenrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Da der Makler sowohl von Ihnen als auch dem Pächter die volle Provision verlangt, sollte zunächst überprüft werden, ob der Makler hier nicht den Lohnanspruch gemäß § 654 BGB verwirkt hat. Danach ist der Anspruch auf den Mäklerlohn und den Ersatz von Aufwendungen ausgeschlossen, wenn der Mäkler dem Inhalt des Vertrags zuwider auch für den anderen Teil tätig gewesen ist ...
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