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Im Logo-Schriftzug eines Reisebüros die gleiche Schrift und Farben wie TUI verwenden? Zulässig?

Gefragt am 09.11.2013
12:27 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3127

 

Ich eröffne in Kürze ein stationäres Reisebüro mit dem Namen travelxxxxxxxx (den Namen möchte ich jetzt hier nicht gänzlich ausschreiben) und beabsichtige im nächsten Jahr mit einer professionellen Reise-Website unter dem gleichen Namen online zu gehen. Für mein Logo habe ich die gleiche Hintergrundfarbe (blau) und die gleiche Schriftfarbe (rot) und auch die gleiche oder sehr ähnliche Schrift wie TUI - Reisecenter gewählt. Der Name hat keine Ähnlichkeit mit einem Namen von TUI. Aber die Branche ist identisch. Im zweiten Teil meines Namens verwende ich noch ein ü, das zum Smiley mit weißen Augen stilisiert ist. Ist es zulässig die gleichen Farben zu wählen und das ü zum Smiley zu stilisieren? - Von mir befragte Freunde sehen im Gesamteindruck eine Ähnlichkeit zu TUI.

Vielen Dank im voraus.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.11.2013
12:27 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 09.11.2013
13:04 Uhr

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Beantwortet am 09.11.2013 13:04 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3127

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Markenrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Vorab: Ohne das Logo gesehen zu haben, was im Rahmen dieser Erstberatung leider nicht machbar ist, ist eine abschliessende Antwort leider nicht möglich.

Dennoch möchte ich versuchen, Ihnen anhand Ihrer Sachverhaltsdarstellung eine erste Einschätzung zu geben ...



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Kommentare anderer Experten


Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla
Kommentiert am 09.11.2013 16:16:54 Uhr

Sehr geehrter Ratsuchender, bitte lassen Sie mich meine Antowrt kurz ergänzen. Ich habe mittlerweile festgestellt, dass Sie das Logo hochgeladen/angehängt haben. Das U mit dem Smiley ist schon sehr stark an das von TUI angelehnt, so dass ich Ihr Logo in Verbindung mit der Farbkombination schon kritisch sehe. In der Form sollten Sie es bitte nicht verwenden, um auf Nummer Sicher zu gehen. Mit freundlichem Gruß Dr. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt






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