Dekoration von Markengetränken als Werbegeschenk
Gefragt am 01.11.201114:35 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4081
Wir möchten, wie es unter www.jouwheineken.nl zu sehen ist, privaten und gewerblichen Kunden die Möglichkeit bieten, Getränkeflaschen ihrer Wahl mit selbstgestalteten und von uns hergestellten Schrumpfsleeve-Etiketten zu dekorieren. Der private Kunde kauft die gewünschten Flaschen im Einzelhandel und bekommt von uns die Sleeves mit einer Vorichtung, die es ihm ermöglicht, die Flasche zu Hause in der Küche zu dekorieren. Ab Auflagen von 240 Flaschen kann der gewerbliche Kunde bei Getränkehändlern die Flaschen kaufen und uns den Auftrag erteilen, die Sleeves mit seinem Motiv herzustellen und im Lohn auf seine Flaschen zu schrumpfen. Die original Etiketten bleiben unter dem Sleeveetikett und das Sleeve erhält einen Aufdruck, dass es an einer Perforation aufgerissen und entfernt werden kann, bevor die Flasche in den Pfandkreislauf zurückgegeben wird. Darf ein Markengetränk in der beschriebenen Weise als Geschenk verwendet werden?
14:35 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Markenrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Kein sachlich und kaufmännisch betrachtet halte ich Ihre Idee für eine sehr schöne Idee und eine gewisse Marktlücke. Sie haben hier schon von vornherein den richtigen Aspekt angesprochen. Es könnte nämlich in markenrechtlicher Hinsicht Probleme geben.
Dieses möchte ich Ihnen nachfolgend gerne erläutern:
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wird im Endeffekt eine Originalflasche mit einem Originallogo von ihnen modifiziert und zwar im gewerblichen Zusammenhang (Sie bieten die Leistungen ja gegen Entgelt an). Ob Sie die Flaschen selber besorgen oder von den Kunden sich geben lassen ist insoweit nicht von Bedeutung.
Die Frage ist also, ob eine solche Modifizierung ohne Zustimmung des Markeninhabers ( vor dem Hintergrund, dass die ursprüngliche Marke noch erkennbar ist aufgrund des Logos) zulässig ist.
Hier muss ich Ihnen leider mitteilen, dass das Vorhaben vorsätzlich Markenrechte verletzen könnte, so dass ich Ihnen hier von leider abraten muss ...
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