Aussage Markenware vom Deutschen Hersteller erlaubt ?
Gefragt am 03.02.201515:55 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2301
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich importiere Waren ( Heimtextilien ) aus China welche ich über verschiedene Plattformen ( Onlinehshop, Ebay, Amazon und Co ) vertreibe.
Ich habe in Deutschland für meine Produktgruppen eine Marke angemeldet unter welcher meine Produkte vertrieben werden. Die Marke steht auf den Produkten immer mit Logo usw. drauf.
Ich würde gerne in meiner Artikelbeschreibung erwähnen das es sich um Markenware vom Deutschen Hersteller handelt, ist dies erlaubt trotz das ich meine Waren aus China beziehe oder müssten die Waren hier hergestellt sein um diese Werbeargument zu nutzen ?
15:55 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Markenrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Eine solche Bewerbung wäre aufgrund einer Irreführung der angesprochenen Kunden als unlauterer Wettbewerb einzustufen und daher abmahnfähig. Denn der Kunde erwartet bei dieser Aussage, dass die Ware selbst tatsächlich in Deutschland unter Einhaltung deutscher Qualitätsstandards produziert wird und nicht, dass lediglich der Importeur seinen Sitz in Deutschland hat ...
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