Unterscheidungsfähigkeit ähnlicher Webseiten bzgl. Abmahnung
Gefragt am 08.03.201613:17 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2394
Guten Tag, ich habe seit kurzem eine Webseite für meine Firma mit xxx-yyy.de (genaue Seite als Anlage beigefügt). Es gab vor meiner Webseite bereits eine Seite in der Form: xxxyyy.de, also ohne Minus. Der Eigentümer der Seite hat keine eigene geschäftliche Domain dort, sondern nur eine 1&1-Linkliste mit Angeboten. Der Anbieter hat seine Domain Jahre früher registriert als ich. Das xxx bzw. das yyy (ein Bundesland) ist jeweils nicht schutzfähig, da keine Marke, ich habe also keine Markenverletzung. Frage: wie sieht es bzgl. des Themas Abmahnung aus? Sind die Domainähnlichkeiten einander zu "Nahe" ?
Da der Dateiupload nicht funktioniert, übersende ich die Webadressen gerne per Mail.
13:17 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Internet-,Computerrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
bitte senden Sie die Adressen an meine Kanzleiadresse info@jan-wilking ...
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